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AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veolin Translations Germany GmbH

Die Übersetzungsaufträge der Veolin Translations Germany GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen der Veolin Translations Germany GmbH mit Ihren Auftraggebern. Die Geschäftsbedingungen der Veolin Translations Germany GmbH werden vom Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrages anerkannt. Anders lautende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens der Veolin Translations Germany GmbH.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

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Abweichungen, Änderungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Veolin Translations Germany GmbH.

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1. Auftragserteilung

Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer oder in sonstiger Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftrag gilt erst nach schriftlicher Bestätigung sei­tens der Veolin Translations Germany GmbH als verbindlich angenommen.

Der Auftraggeber gibt Veolin Translations die Zielsprache des Textes sowie gegebenenfalls besondere Terminologie-Wünsche bekannt. Zusätzlich hat er die Möglichkeit, der Veolin Translations Germany GmbH den Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der übersetzte Text veröffentlicht bzw. gedruckt werden soll. Soll der übersetzte Text gedruckt werden, hat der Auftraggeber der Veolin Translations Germany GmbH vor Drucklegung einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.

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Der Auftraggeber kann unter mehreren verschiedenen Datenformaten für die Erstellung der Übersetzung wählen.

Veolin Translations Germany GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.

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2. Ausführungen durch Dritte

Veolin Translations darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet sie nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl wurde in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer handelt, der für die jeweilige Sprache entsprechend ausgebildet und befähigt ist. Kontakt zwischen dem Kunden und einem von der Veolin Translations Germany GmbH eingesetzten Dritten ist nur mit deren Einwilligung erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und der Veolin Translations Germany GmbH.

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3. Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangt werden. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

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4. Lieferfristen

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Liefertermine des Auftraggebers sind erst nach schriftlicher Bestätigung seitens der Veolin Translations Germany GmbH verbindlich.

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Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Auftraggeber abgeschickt wurde.

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5. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir aus wichtigem Grunde unseren Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen oder einschränken.

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Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Unsere EDV (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien, usw.) werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder jegliche andere Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

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6. Haftung

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt der Auftragnehmer die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an. Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch inner­halb von 5 Tagen (Eingang bei der Veolin Translations Germany GmbH), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

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Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und der Veolin Translations Germany GmbH ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung.

Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betref­fen­den Auftrages begrenzt.

Veolin Translations Germany GmbH haftet in jedem Fall nur bei gro­ber Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Veolin Translations Germany GmbH haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder (auch teilweise) unleserliche Quelltexte verursacht wurden.

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Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass auf Grund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.

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Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er der Veolin Translations Germany GmbH vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe der Veolin Translations Germany GmbH, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Wird Veolin Translations Germany GmbH auf Grund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber die Veolin Translations Germany GmbH in vollem Umfang von der Haftung frei.

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7. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftragnehmer in den Fällen des von der Veolin Translations Germany GmbH zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berech­tigt, wenn die Lieferfrist von der Veolin Translations Germany GmbH unangemessen lange überschritten worden ist und er ihr schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

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8. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Veolin Translations Germany GmbH.

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9. Zahlungsbedingungen

Das Honorar der Veolin Translations Germany GmbH ist inner­halb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung, fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche Zinsen berechnet.

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10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Übersetzung sowie das Copyright an dieser bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen das Eigentum der Veolin Translations Germany GmbH. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

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11. Versand, Übertragung

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehler- oder schadhafte Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet die Veolin Translations Germany GmbH nicht.

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12. Geheimnisschutz

Alle Texte werden vertraulich behandelt, und die Veolin Translations Germany GmbH verpflichtet sich Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Auf Anforderung wird eine geson­der­te Geheimhaltungserklärung ausgestellt.

 

Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und der Veolin Translations Germany GmbH und möglichen Erfüllungsgehilfen können wir einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

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13. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen der Veolin Translations Germany GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Berlin, Deutschland.

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14. Wirksamkeit

Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.

 

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